Unfall im Strassenverkehr

Bei einem Autounfall oder generell bei einem Verkehrsunfall wird es schnell kompliziert. Nicht nur wegen den beschädigten Fahrzeugen, sondern vor allem, wenn auch Personen zu Schaden gekommen sind. Wenn Sie selbst Opfer bei einem Unfall im Strassenverkehr geworden sind, dann sollten Sie sich überlegen, sich durch einen Fachmann beraten zu lassen, wenn Sie Forderungen durchsetzen wollen.

Obligatorische Haftpflichtversicherung

Führer von Motorfahrzeugen wie Autos oder Motorrädern sind verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen. Der Grund ist klar: Schäden an Fahrzeugen können rasch mehrere zehntausend Franken betragen. Während dies viele Unfallverursacher noch bezahlten könnten, würden zu bezahlende Personenschäden die meisten Personen in den Konkurs treiben. Komplizierte Unfallschäden an Personen, die deswegen für eine bestimmte Zeit arbeitsunfähig oder sogar invalide werden, kosten rasch über 100‘000 Schweizer Franken.

Fahrzeughalter müssen für Schaden aufkommen

Auch sich absolut korrekt verhaltende Lenker müssen aufgrund der Betriebsgefahr für Schäden teilweise aufkommen, wenn sie in einen Unfall verwickelt sind. Ein Auto, ein Motorrad, eine Eisenbahn und ein Tram gelten als gefährliche Verkehrsmittel. Weil sie über ein schweres Gewicht und über eine hohe Geschwindigkeit verfügen, geht von ihnen eine Betriebsgefahr aus. Weil von einem solchen Verkehrsmittel eine Betriebsgefahr ausgeht, haftet der Lenker des Fahrzeuges automatisch, selbst wenn er keine Schuld am Unfall trägt.

In der Praxis bedeutet dies, dass bei einem Zusammenstoss zwischen einem Auto und einem Fussgänger der Autolenker bzw. dessen Haftpflichtversicherung für einen Teil des Schadens aufkommen muss (bei Kindern oft sogar für den ganzen Schaden), auch wenn sicher der Autolenker korrekt verhalten hat. Dies hängt stets vom konkreten Fall ab.

Von einem normalen Fahrrad geht jedoch keine Betriebsgefahr aus. Doch auch für Velofahrer gab es bis 2012 eine obligatorische Haftpflichtversicherung: die Velovignette. Seit 2012 ist die Haftpflicht fürs Velo Teil der Privathaftpflichtversicherung, sofern Sie eine solche abgeschlossen haben.
Dies ist empfehlenswert: Verletzen Sie als Radfahrer z.B. einen Fussgänger schwer, dann kann das für Sie sehr teuer werden. Die Versicherung zahlt für Personen- und Sachschäden mit einer Garantiesumme bis zwei Millionen Schweizer Franken.
E-Bikes mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 kmh sind in der Privathaftpflichtversicherung automatisch mitversichert. Für schnellere E-Bikes benötigt man eine Fahrzeug- oder oder eine Elektroveloversicherung. Eine solche Haftpflichtversicherung ist für diese E-Bikes obligatorisch.

Was tun bei einem Unfall im Strassenverkehr?

Ein Unfall ist eine Stresssituation. Umso wichtiger ist es zu versuchen, klar zu denken. Bei einem grösseren Unfall wird nebst einem Rettungsdienst die Polizei beigezogen. Sind Personen verletzt worden, ist man sogar dazu verpflichtet, die Polizei beizuziehen. Diese wird die Situation am Unfallort aufnehmen, was einem hilft, dass der eigene Schaden später einfacher ersetzt wird.

Sind keine Personen verletzt worden, so kann man auch nur das europäische Unfallprotokoll ausfüllen. Dieses erhält man von der eigenen Fahrzeughaftpflicht-Versicherung und es sollte im Auto –z.B. im Handschuhfach – deponiert werden. Wichtig ist, dieses Protokoll möglichst genau und ausführlich auszufüllen und von den in den Unfall involvierten Personen unterschreiben zu lassen. Mündliche Aussagen sollten Sie schriftlich festhalten, ansonsten wird die Durchsetzung von Forderungen später sehr schwierig werden.

Wurden Sie selbst verletzt, dann sollten Sie auf den Beizug der Polizei bestehen. So wird es einfacher, später zu beweisen, wer die Schuld am Unfall trägt. Denn: Als geschädigte Person müssen Sie diesen Beweis erbringen.
 

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