Die Schweiz ist ein soziales Land mit einem starken sozialen Netzwerk. So gibt es eine Vielzahl von Versicherungen und Institutionen, die im Falle von Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit oder Erreichen des Pensionierungsalter eingreifen und Schweizer unterstützen. In der folgenden Tabelle sehen Sie eine Übersicht mit den wichtigsten Schweizer Sozialversicherungen.
Versicherung | Ziel | Konzept | Versicherte | Leistungen | Beiträge |
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Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) | Sicherung des Existenzminimums der Betagten und Hinterlassenen | Obligatorische Versicherung | In der Schweiz wohnhafte oder erwerbstätige Personen | Altersrente Witwen- und Witwerrente Waisenrenten Hilfslosenentschädigung | Alle Erwerbstätigen zwischen dem 17. Geburtstag und dem ordentlichen Rentenalter. Angestellte und Arbeitgeber teilen sich Beiträge hälftig; CHF 460 Mindestbetrag |
Invalidenversicherung (IV) | Schutz vor den wirtschaftlichen Folgen einer dauerhaften Verminderung der Erwerbsfähigkeit | Obligatorische Versicherung | In der Schweiz wohnhafte oder erwerbstätige Personen | Invalidentrente Kinderrente Hilflosenentschädigung Eingliederungsmassnahmen Prävention | Gleiche Grundsätze wie bei AHV Angestellte und Arbeitnehmer zahlen je 0.7% des Einkommens |
Ergänzungsleistungen (EL) zu AHV und IV | Deckung des Existenzbedarfs von AHV- und IV-Bezügern | Beitragsunabhängige Bedarfsleistungen | Personen mit AHV- oder IV-Rente mit Wohnsitz und Aufenthalt in der Schweiz | Erstattung Differenz zwischen gesetzlich anerkannten Ausgaben und dem anrechenbaren Einkommen | Finanzierung der EL zu fünf Achteln durch Bund und zu drei Achteln durch Kantone |
Unfallversicherung (UVG) | Schutz vor wirtschaftlichen Folgen von Berufsunfällen und Nichtberufsunfällen | Obligatorische Versicherung für Arbeitnehmer | Arbeitnehmer | Pflegeleistungen Kostenvergütungen Geldleistungen (Taggelder, Renten, Integritätsentschädigung) | Berufsunfälle und Berufskrankheiten durch Arbeitgeber bezahlt Versicherung Nichtbetriebsunfälle durch Arbeitnehmer bezahlt (direkter Lohnabzug) |
Berufliche Vorsorge (Pensionskasse) | Sicherung der gewohnten Lebenshaltung | Obligatorische Vorsorge für Arbeitnehmer mit einem Einkommen über 24'120 Franken | Arbeitnehmer; Selbständigerwerbende (freiwillig) | Altersrente – Witwenrente – Waisenrenten – Invalidenrente | Durch die Pensionskasse des Arbeitnehmers festgelegt. Der Arbeitgeber zahlt mindestens so viel wie der Arbeitnehmer. |
Gebundene individuelle Vorsorge (Säule 3a) | Deckung zusätzlicher Bedürfnisse im Alter | Freiwillige, steuerlich abzugsfähige Beiträge | Einzahlende Personen können Ihr einbezahltes Kapital plus Zinsen ab Erreichen der Bezugsberechtigt beziehen | IdR angespartes Alterskapital | Maximal 6'682 Franken (Angestellte) oder max. 20% des Lohns (Selbständige) |
Krankenversicherung (KV) | Schutz vor den wirtschaftlichen Folgen der Krankheit und Mutterschaft | Obligatorische Grundversicherung nach KVG, freiwillige Versicherungen | In der Schweiz wohnhafte Personen | Grundversicherung (abzüglich Franchise und 10% Selbstbehalt bis 700 Franken): - Leistungen bei Krankheit, Mutterschaft, Unfall, Geburtsgebrechen – medizinische Prävention – besondere Leistungen bei Mutterschaft | Grundversicherung: Abhängig von Altersklasse (Kind, junge Erwachsene, Erwachsene), gewählter Franchise (6 Stufen von 300 bis 2'500 Franken für Erwachsene), Prämiensparmodell (z.B. HMO, Hausarztmodell) und Prämienregion. |
Privatversicherungen | Weitere Leistungen bei Krankheit, Unfall oder Erleben | Freiwillige Versicherung | Versicherungsnehmer | Nach Vereinbarung: Taggelder Kapital bei Invalidität Alterskapital Heilungskosten | Durch versicherte Person |
Haftpflichtversicherung | Deckung Haftpflichansprüche | Freiwillige private Haftpflichtversicherung, obligatorische Motorfahrzeughaftpflichtversicherung | Haftpflichtige Personen | Deckung von nicht gedecktem Schaden: Erwerbsschaden Haushaltschaden Heilungskosten Pflegekosten Genugtuung Anwaltkosten | Durch versicherte Person |
Familienzulagen (FZ) | Unterstützung von Familien mit Kindern | Kantonal geregelte Entschädigung für Familien | Arbeitnehmende | Kinderzulagen | Durch Arbeitgeber, teilweise durch Selbstständigerwerbende |