Schleudertrauma

Ein Schleudertrauma ist eine Verletzung der Halswirbelsäule (HWS) und wird meistens durch einen Unfall ausgelöst. Typisch ist eine starke Beschleunigung des Kopfes, was zu negativen Auswirkungen auf die Halswirbelsäule führt. Ein Schleudertrauma kommt am häufigsten bei Unfällen im Strassenverkehr vor, kann aber als Ursache auch einen Sturz oder in einer Sportverletzung (z.B. Boxen) oder Freizeitverletzung (z.B. Fahrt auf Achterbahn) haben.

Beschwerden treten häufig erst Stunden oder einige Tage nach dem Unfall ein und können von alleine wieder verschwinden. Wichtig ist dennoch, beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufzusuchen, um die Beschwerden beweisen zu können. Typische Symptome sind Kopfschmerzen, Nacken-Schmerzen, Verspannungen und Ausstrahlungen. Weitere Symptome bei einem schweren Schleudertrauma sind u.a.

  • Schwindelgefühle
  • Sehstörungen
  • Leistungsabfall
  • Schlafstörungen
  • Gedächtnis- / Konzentrationsstörungen
  • Übelkeit
  • Visusstörungen
  • Reizbarkeit
  • Affektlabilität
  • schnelle Ermüdung
  • Depressionen
  • Wesensveränderungen

In der Regel ist – im Gegensatz etwa zu einem Armbruch – der Zusammenhang zwischen Unfall und den Symptomen schwierig nachzuweisen. Ein Hinweis ist, ob die Beschwerden innerhalb von 72 Stunden nach dem Unfall aufgetreten sind.

Manchmal wird auch von Simulation oder Simulanten im Zusammenhang mit dem Schleudertrauma gesprochen. Es lässt sich auch nicht bestreiten, dass in einigen Fällen mit einem vorgetäuschten Schleudertrauma Versicherungsbetrug begangen wurde. Es handelt sich dabei aber um Einzelfälle. Mittlerweile haben deswegen die Gerichte und der Gesetzgeber gegen solche Vorkommnisse reagiert. Die Invalidenversicherung IV bezahlt in der Regel keine Rente aufgrund eines Schleudertraumas mehr. Und im März 2011 wurde von den eidgenössischen Räten bestimmt, dass ab 2012 mindestens 17‘000 Renten gestrichen werden. Dies betrifft vor allem Personen, die eine IV-Rente wegen einem Schleudertrauma erhalten.

Allerdings ist zu beachten, dass die Praxis im Bereich der Unfallversicherung, sicher aber im Bereich der Haftpflichtversicherung, aktuell noch weniger streng ist. Während es also sein kann, dass eine Person keine IV-Rente aufgrund eines Schleudertraumas erhält, kann es dennoch möglich sein, Schadenersatz und eine Genugtuung von der Unfallversicherung zu erhalten. Sofern die Beschwerden nach einem Monat nicht abklingen, sollte man sich durch eine Fachperson (Rechtsschutzversicherung, Opferhilfestellen) beraten lassen. Diese können auch einen fachlich versierten Rechtsanwalt vermitteln.

Im Urteil 8C_100/2011 vom 01.06.2011 hat das Bundesgericht angemerkt, dass es sich explizit der Auffassung der Invalidenversicherung IV, dass eine Hals-Wirbelsäulen-Distorsion überwindbar sei, nicht anschliesst.
 

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