Übersicht Haftpflicht-Recht

Sie sind Opfer eines Unfalls geworden? Wenn es kein Bagatell-Unfall war, insbesondere wenn Sie verletzt worden sind, dann sollten Sie Ihre Ansprüche gegenüber dem Unfallverursacher wahren. So können Sie Forderungen gegenüber dem verantwortlichen des Unfalls stellen. Die gängigsten Forderungen sind

  • Erwerbsausfall
  • Haushaltschaden
  • Heilungskosten
  • Weitere Schäden wie Pflege- und Betreuungskosten
  • Genugtuung

Wenn ein Anspruch besteht – wofür manchmal Unterstützung durch einen Rechtsanwalt notwendig ist – müssen die Kosten durch den Unfallverursacher getragen werden. Meistens ist dieser versichert, sodass dessen Haftpflichtversicherung oder die Unfallversicherung für die Kosten (inklusive Kosten für Ihren Anwalt) aufkommt. Ist die unfallverursachende Person nicht versichert, dann deckt im Falle eines Verkehrsunfalls der Nationale Garantiefonds NGF die Haftung für Schäden.

Mögliche Entschädigungen

Erwerbsausfall

Der aufgrund eines Unfalls entstandene Erwerbsausfall wird entschädigt.

Haushaltschaden

Der Haushaltschaden umfasst nicht nur die aktuelle, sondern auch den zukünftigen Aufwand und wird nach der Formel „Aufwand in Stunden x Stundenansatz“ berechnet und enthält auch zukünftige Reallohnerhöhungen

Heilungskosten bei Unfall

Sind Sie in einen schweren Verkehrsunfall (Autounfall, Zugunfall, Unfall mit Fahrrad) verwickelt, dann werden Kosten durch den Transport ins Spital oder zum Arzt, die Behandlungen mit Medikamenten, den Aufenthalt im Spitalbett sowie für Rehabilitationsmassnahmen wie Physiotherapie verursacht. Die Rechnungen für diese Kosten bezahlt zuerst Ihre Krankenkasse oder Ihre Unfallversicherung. Danach wird Ihre Krankenkasse oder Unfallversicherung die bezahlten Kosten bei der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zurückfordern.

Genugtuung wegen Unfall

In bestimmten Fällen haben Sie als Opfer Anrecht auf Genugtuung. Einen solchen Schadenersatz können Sie erhalten, wenn Sie durch den Unfall bleibende physische oder psychische Schäden erlitten haben. Zudem ist eine Genugtuung möglich, wenn Sie in Ihrem Beruf oder in Ihrem Privatleben durch die Unfallfolgen eingeschränkt sind oder wenn die Heilung von den Unfallfolgen sehr lange dauerte oder sehr schmerzhaft war. Weitere Informationen finden Sie hier im Artikel zu Genugtuung, Recht und Anwalt.

Geld für weitere Schäden und Kosten aus Unfall

Bei einem Verkehrsunfall kommen meist nicht nur Menschen, sondern auch Gegenstände zu Schaden, für die Sie auch Geld erhalten können. Dazu gehören unter anderem die folgenden Punkte.

Durch den Verkehrsunfall beschädigte/zerstörte Sachen: Dies umfasst Dinge wie Auto, Motorrad, Velo, Kleider, transportierte Gegenstände und weitere beschädigte Sachen.

Durch den Verkehrsunfall entstandene weitere Kosten: Wenn Sie nach dem Unfall nach Hause gehen konnten, dort aber Unterstützung benötigten (z.B. durch Pflege zu Hause), dann können Sie diese Kosten ebenfalls geltend machen. Das gleiche gilt für Kosten für Drittpersonen, die direkt mit dem Unfall in Verbindung stehen, z.B. Taxifahrten, weil Sie nicht mehr Auto fahren konnten.

Geld auch für mitschuldige Opfer

Wenn Sie eine gewisse Schuld am Verkehrsunfall tragen, dann können Sie möglicherweise dennoch eine Übernahme der Kosten durch die andere Partei verlangen. Juristen und Anwälte sprechen von einer Betriebsgefahr, die von schweren Verkehrsmitteln wie Autos, Motorrädern oder Zügen ausgeht. Wenn Sie als Fussgänger unachtsam waren und Sie durch ein Auto angefahren wurden, kann diese Betriebsgefahr dazu führen, dass Sie von der sich korrekt erhaltenden Partei (respektive deren Haftpflichtversicherung) Geld erhalten können.

Es ist notwendig, gerade bei schweren Unfällen, einen Rechtsanwalt beizuziehen. Ein kompetenter Anwalt wird sicherstellen, dass Ihnen keine Ansprüche verloren gehen. Versicherungen werden dabei als Partner betrachtet: Der Grundsatz Ihres Anwaltes ist Kooperation und mit den Versicherungen zusammen zu arbeiten, um eine faire Lösung zu erreichen.

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