Höhe der Genugtuung nach OHG
Auf wie viel Geld hat man Anspruch, wenn einem eine Genugtuung zugesprochen wird? Obwohl jeder Fall einzeln geprüft und beurteilt werden muss, so gibt es doch Bandbreiten, um die Höhe der Genugtuung grob abzuschätzen. Im Opferhilfegesetz OHG sind die Maximalbeträge vorgegeben. Diese betragen 70‘000 Schweizer Franken für das Opfer und 35‘000 Schweizer Franken für Angehörige. …