Invalidenversicherung / IV-Rente

Wir haben Ihnen wichtige Fragen und Antworten zum Thema Invalidenversicherung IV zusammengestellt.

Wie hoch ist die Invalidenrente?

Nur versicherte Personen, bei denen die Erwerbsfähigkeit nicht durch Eingliederungsmassnahmen wieder erreicht werden kann, haben Anspruch auf eine Invalidenrente. Die Invalidenrente bemisst sich nach dem Grad der Invalidität. Ab einem Invaliditätsgrad von 70% hat man Anspruch auf eine volle IV-Rente.

Die folgende Tabelle gilt für versicherte Personen, die die volle Beitragsdauer geleistet haben. Abhängig vom Durchschnittseinkommen betragen die IV-Renten:

Grad Invalidität Rente Minimum Maximum
70% oder höher Ganze Rente 1160 2320
60% oder höher Dreiviertel Rente 870 1740
50% oder höher Halbe Rente 580 1160
40% oder höher Viertel Rente 290 580

Wie errechnet die IV den Invaliditätsgrad?

Die IV wendet eine Formel an, um den Grad der Invalidität zu messen. Sie vergleicht dabei das nach dem gesundheitlichen Schaden erzielbare Einkommen mit dem Einkommen, das ohne den Schaden erzielt werden könnte. Die Differenz wird in Prozent zum erzielbaren Einkommen gesetzt. Beispiel: Wenn Herr Meier gesund wäre, könnte er 90‘000 Franken jährlich verdienen. Nach einem schweren Unfall ist er behindert und kann noch 40‘000 Franken jährlich verdienen. Sein Erwerbsausfall beträgt somit 50‘000 Franken pro Jahr. Sein Invaliditätsgrad beträgt 50‘000/90‘000 x 100% = 56%. Herr Meier hat somit Anspruch auf eine halbe IV-Rente. Ein einfacheres Beispiel ist Frau Müller, die gesund 100’000 verdient und nach einem Unfall noch 35’000 verdienen kann. Ihr Invaliditätsgrad beträgt 65’000/100’000 x 100% = 65%. Frau Müller hat damit Anspruch auf eine dreiviertel IV-Rente.

Ab wann hat man Anspruch auf eine Invalidenrente?

Wer während einem Jahr mindestens zu 40% arbeitsunfähig war und auch nach einem Jahr noch mindestens zu 40% arbeitsunfähig ist, hat Anspruch auf eine IV-Rente.

Gibt es zur IV zusätzlich Ergänzungsleistungen?

Unter bestimmten Bedingungen können IV-Rentner, die sich in einer schwierigen finanziellen Situation befinden, zusätzlich zur IV-Rente Ergänzungsleistungen beantragen.

Kann man gleichzeitig eine AHV und IV-Rente beziehen?

Nein, dies ist nicht möglich. Sobald eine Person eine AHV-Rente bezieht, erlischt der Anspruch auf eine IV-Rente. Bezog jemand bis zu seiner Pensionierung eine IV-Rente, wird diese aufgrund der Besitzstand-Wahrung in eine AHV-Rente umgewandelt. Vermeiden Sie deswegen Deckungslücken bei der AHV.

Beachten Sie, dass auch nicht erwerbstätige Beiträge zu entrichten haben um über eine AHV-Rente zu verfügen. Ihre zuständige Ausgleichskasse ist zur Beratung verfplichtet, melden Sie sich im Zweifelsfall dort.